Berücksichtigte Rabatte
Sie haben es selbst in der Hand, Ihrem Versicherer Gründe für Rabatte zu liefern. Lassen Sie beispielsweise Ihren Versicherer entscheiden, zu welcher Werkstatt Sie im Schadensfall fahren. Dies nennt sich Einwilligung der Werkstattbindung und wird von Versicherungen gern gesehen, da Sie dann an Partnerwerkstätten des jeweiligen Versicherers vermittelt werden. Bei Zulassung der Werkstattbindung Ihrerseits kann sich Ihr Jahresbeitrag reduzieren. Allerdings sollten Sie dies auch individuell entscheiden, da es selbstverständlich auch Gründe dafür gibt, der Werkstattanbindung zu widersprechen. Beispielsweise, wenn Sie auf dem Land wohnen und die Partnerwerkstatt der Versicherung deutlich weiter entfernt ist als die Werkstatt Ihres Vertrauens. Rechnen Sie dies gern durch und wägen Sie ab, was für Sie persönlich am sinnvollsten ist.
Weitere Rabatte werden beispielsweise für Berufsgruppen wie “Beamte” gewährt, aber auch ein geschützter Stellplatz, wie eine Garage, wird Ihren Versicherungsbeitrag nach unten schrauben können. In unserem Vergleichsrechner finden Sie verschiedene Rabatt Möglichkeiten. Gehen Sie diese aufmerksam durch, um keinen Rabatt auszulassen.
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